Die Interessengemeinschaft für Wiederaufbereitung im Gesundheitswesen, IG WiG, wurde 2016 in Olten gegründet, um sich in Kooperation mit Partnern im Bereich der Wiederaufbereitung (Chemiehersteller, Validierungsfirmen, Gerätehersteller Steri/RDG, Anbieter für Chargenüberwachungssysteme und Serviceunternehmen) für eine korrekte Umsetzung der Anforderungen und Vorgaben in der Wiederaufbereitung im Gesundheitswesen einzusetzen.
Sicherheit und Qualität im Gesundheitswesen sind keine Zufallsprodukte. Hierbei stellt insbesondere der Wiederaufbereitungsprozess einen zentralen Part dar und trägt viel zum Ansehen einer Institution bei. Hochwertige Produkte, lückenlose Prüfmethoden
sowie die korrekte und präzise Handhabung beim Wiederaufbereitungsprozess sind entscheidend für die Sicherheit der Patienten wie auch der Anwender.
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Murten, 16. September 2020
Bei unserer zweiten Mitgliederversammlung durften wir wieder viele Gäste begrüssen. Die Zeit wurde genutzt, um sich auszutauschen und es fanden interessante Diskussionen statt.
Wir sind dankbar, dass das Interesse an der IG WiG nach wie vor sehr gross ist und wir witerhin neue Mitglieder
begrüssen dürfen.
Bern, 1. Juli 2020
Der Bundesrat hat die neue MepV verabschiedet. Die "Schweizer Eigenheiten" treten am 1. August 2020 in Kraft. Die Regeln, die sich an der EU orientieren, am 26. Mai
2021.
➡ Bundesrat will die Sicherheit bei Medizinprodukten verbessern
➡ Revision des Medizinprodukterechts
28. November 2020 im USZ Universitätsspital Zürich - auf deutsch
27. November 2020, Hospital Riviera-Chablais Rennaz - auf französisch
Modul 1: 9 - 12 Uhr Reinigungsprozesse
Modul 2: 13.30 - 16.30 Uhr Sterilisationsprozesse
Module sind einzeln oder als Kombi buchbar.
Anmeldung bis 20.11.2020 an office@unimeda.ch
19. März 2019
Die Leitlinie wurde in Zusammenarbeit der IG WiG, Swissmedic, SGSV und SGSH erarbeitet.
Wir begrüssen recht herzlich unsere neuesten Partner
Nach verschiedenen Zwischenfällen werden die Kontrollmechanismen für Medizinprodukte europaweit verschärft. Auch die Schweiz überarbeitet ihr Medizinprodukterecht in enger Anlehnung an die verschieden neuen EU-Bestimmungen mit dem Ziel, die Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten zu verbessern.
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Die Checkliste dient Swissmedic im Rahmen ihrer Inspektionstätigkeit als Hilfsmittel zur Kontrolle der korrekten Durchführung der Wiederaufbereitung von thermolabilen Endoskopen. Sie kann von Gesundheitseinrichtungen zur Überprüfung des Wiederaufbereitungsprozesses verwendet werden.